Fahrerschulung Weiterbildung

Moderne Fahrzeuge erfordern immer mehr Fahrerkompetenz und gute Fahrer erzielen ein gutes Image des Unternehmens. Fahrerschulungen sind auch ein gutes Instrument um gute Fahrer an Ihr Unternehmen zu binden.

Wir bieten Ihnen Weiterbildungen für Berufskraftfahrer, gemäß BKrQFG, in den unterschiedlichsten kundenorientierten Modulen.

BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATIONSGESETZ (BKrFQG)
Das wird geregelt...

Dieses Gesetz regelt die Pflicht der Fahrer/innen, sich einer über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehenden Grundqualifikation und regelmäßigen Weiterbildung zu unterziehen. Weiterhin werden die wesentlichen Bestimmungen über den Erwerb und Ort der Grundqualifikation und der Weiterbildung, die Zuständigkeit für die Durchführung der Prüfungen (Industrie- und Handelskammern) sowie die Anforderungen an die Unternehmen geregelt.
Nach § 2 Abs. 3 (BKrFQG) dürfen Fahrten nur angeordnet oder zugelassen werden, wenn die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Grundqualifikation und Weiterbildung eingehalten werden. Nach § 9 Abs. 2 handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 2 Abs. 3 eine Fahrt anordnet oder zulässt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden.
Alle Fahrer/innen im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der C- und D-Klassen erforderlich ist, müssen  eine Grundqualifikation und Weiterbildungen alle 5 Jahre absolvieren.

GRUNDQUALIFIKATION

Grundqualifikation: Die jeweilige Fahrerlaubnis muss vorhanden sein. Die Grundqualifikation beschränkt sich auf eine theoretische und praktische Prüfung ohne vorherigen Unterricht. Sie stellt besonders hohe Anforderungen an den Teilnehmer.

Beschleunigte Grundqualifikation:
Die jeweilige Fahrerlaubnis muss nicht vorhanden sein. Der Betroffene nimmt an 140 Zeitstunden Unterricht (inkl. 10 Fahrstunden) teil und absolviert eine theoretische IHK Prüfung von 90 Minuten Dauer.

WEITERBILDUNG
Zum Eintrag der Schlüsselzahl 95

Aller fünf Jahre (zur Verlängerung des Führerscheines) muss eine Weiterbildung von 35 Stunden nachgewiesen werden.

Die Inhalte sind in der Anlage 1, der Liste der Kenntnisbereiche des BKrFQV ausgewiesen.      

Unsere Weiterbildungsmodule:

z.Z. in Überarbeitung

Für Unternehmen: 
Wir bauen Ihr spezielles Modul!

Wir feilen unablässig an der kundenorientieren Optimierung unserer Schulungsangebote und an der Erhaltung unserer hohen Qualitätsansprüche.

 

 

 

Kontakt
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Fahrerschulung Bönisch
Zscheilaer Straße 1
01662 Meißen

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Fax: +49 (0) 3521 - 404510
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